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Lizenzierte Forex-Broker dürfen in Japan das „Wetten gegeneinander“ nicht als reguläres Geschäftsmodell angeben, wie es in anderen Ländern üblich ist.
Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) hat in den „Richtlinien für den Forex-Margin-Handel“ und dem „Gesetz über Wertpapierdienstleistungen“ festgelegt, dass Kundenverluste nicht in den Unternehmensgewinn einfließen dürfen. Jede Absicht, Aufträge intern zu führen, muss Folgendes nachweisen: 1. Die Absicherungsgröße beträgt weniger als 10 % des gesamten gehandelten Nominalbetrags im laufenden Monat; 2. Das Absicherungsfenster darf 180 Sekunden nicht überschreiten. 3. Die Nettoposition nach dem Hedging muss weiterhin bis 16:30 Uhr desselben Tages über die Tokyo Financial Exchange (TFX) oder den Nikkei-Index-Liquiditätspool geschlossen werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann zur sofortigen Entziehung der Typ-1-Lizenz für den Handel mit Finanzinstrumenten durch die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) und zur Verhängung einer Geldstrafe von bis zu 500 Millionen Yen führen. Aufgrund dieser hohen Kosten leiten führende Plattformen wie Rakuten Securities, SBI FXTRADE, DMM FX und Okasan Online standardmäßig über 90 % des Retail-Transaktionsverkehrs direkt an Interbanken-ECNs weiter. Sie nutzen die interne Sofortabgleichung nur für kleine Orders (unter einem Lot). Der Abgleichpreis darf dabei maximal 0,01 Yen vom besten Geld-/Briefkurs abweichen, der gleichzeitig von Mitsubishi UFJ, Mizuho und Sumitomo Mitsui angeboten wird. Andernfalls leitet das System die Order automatisch an einen externen Kanal weiter.
Zur Optimierung der Orderplatzierung setzen japanische Broker in der Regel auf eine „Dual-Channel + Dual-Audit“-Architektur. Nachdem ein Auftrag im Front-End-Gateway eingegangen ist, vergleicht der Smart Order Router innerhalb von 50 Mikrosekunden die Liquiditätspools in Tokio, New York und London. Liegt die verfügbare Menge in einem Pool unter 80 % des Auftragsbetrags des Kunden, wird der Auftrag automatisch aufgeteilt und gleichzeitig an das Echtzeit-Überwachungssystem der FSA übermittelt. Nach der Ausführung generiert die Back-End-Clearing-Engine umgehend einen unveränderlichen Hashwert, der zusammen mit einem Transaktions-Snapshot an die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC oder Deloitte) und die regionale FSA-Niederlassung übermittelt wird. Dadurch wird eine doppelte Rückverfolgbarkeit (T+0) gewährleistet. Die Einnahmen des Unternehmens stammen ausschließlich aus dem angegebenen Spread und der festen Kommission. Beispielsweise berechnen gängige Plattformen beim USD/JPY einen Spread von 0,09 Pips zuzüglich einer Kommission von 50 Yen pro 100.000 Yen Nominalbetrag, insgesamt etwa 1,40 US-Dollar. Dies ist deutlich weniger als die 1,8–2,0 Pips Spread-Einnahmen, die Market Maker in Hongkong üblicherweise erzielen, schließt aber die Möglichkeit, von Kundenverlusten zu profitieren, vollständig aus.
Die strikte Beschränkung der Hebelwirkung schränkt den Handlungsspielraum des Brokers weiter ein. Die FSA legt die Margin-Ratios für Hauptwährungspaare auf 25x, für Cross-Currency-Paare auf 20x und für Edelmetalle auf 10x fest – deutlich niedriger als die in Hongkong zulässige Hebelwirkung von 200x. Eine geringere Hebelwirkung bedeutet ein geringeres Risiko der Kundenliquidation. Plattformen, die durch Slippage-Jagd Gewinne erzielen wollen, müssten den Markt häufiger und über längere Zeiträume manipulieren. Transaktions-Snapshots in Echtzeit gewährleisten, dass jegliche ungewöhnliche Slippage von mehr als 0,1 Pips innerhalb von 30 Minuten vom FSA-Algorithmus erkannt wird. In den letzten fünf Jahren wurden lediglich zwei lokale kleine bis mittelständische Brokerhäuser aufgrund von „systemischer positiver Slippage“ zur Betriebseinstellung gezwungen. Die gesamten Bußgelder und Beschlagnahmungen in der Branche beliefen sich auf weniger als 700 Millionen Yen, was die Klarheit der Richtlinien und die Strenge ihrer Durchsetzung unterstreicht.
Im Vergleich zu Offshore-„Schwarzmärkten“ weisen japanische lizenzierte Institute deutliche Unterschiede in der Kundentrennung, dem Liquiditätszugang und der Offenlegung von Informationen auf. Kundengelder müssen auf einem Treuhandkonto bei der Japan Bankers Association verwahrt und zweimal täglich um 15:00 und 23:00 Uhr mit den eigenen Mitteln des Unternehmens abgeglichen werden. Eine Differenz von mehr als 0,1 % führt zur automatischen Einfrierung. Liquiditätsanbieter müssen lokale Stadtbanken oder von der FSA zertifizierte internationale Tier-1-Market-Maker mit einem Kreditrating von mindestens A+ sein. Die offizielle Website muss vierteljährlich einen Bericht zur Orderausführungsqualität veröffentlichen, der 27 Indikatoren wie durchschnittliche Ausführungsgeschwindigkeit, Slippage-Verteilung und Abschlussrate enthält. Fällt ein Indikator um mehr als 10 % unter den Branchendurchschnitt, muss eine Risikowarnung per E-Mail an die Kunden versendet und innerhalb einer festgelegten Frist eine Korrektur vorgenommen werden. Diese strengen Regulierungen machen japanische Forex-Plattformen zu einer der wenigen weltweit, die die Orderplatzierung standardisieren und das Wetten als Ausnahme behandeln, wodurch die Einhaltung der Vorschriften belegt wird.

Für Forex-Privatkunden in Hongkong, deren Aufträge unter 10.000 US-Dollar liegen, werden diese intern auf über 100.000 US-Dollar gematcht. Für professionelle Kunden werden die Aufträge am Markt platziert.
Lizenzierte Forex-Broker in Hongkong verwenden im Zwei-Wege-Handel kein einfaches binäres System des „Wettens“ oder „Auftragserteilens“. Stattdessen kombinieren sie dynamisch drei Mechanismen – Market Maker (DD), Straight-Through Processing (STP) und Electronic Communication Network (ECN) – innerhalb eines konformen Rahmens. Die Kombination basiert auf Kundenattributen, Auftragsgröße, regulatorischen Kosten und den eigenen Liquiditätsmanagementzielen. Sie müssen der Hong Kong Securities and Futures Commission (SFC) fortlaufend nachweisen, dass Interessenkonflikte vollständig offengelegt, Risiken wirksam isoliert und Kunden fair behandelt wurden.
Die SFC-Lizenz Typ 3 verbietet Brokern nicht, als Kontrahenten für Kunden aufzutreten. Sie verlangt jedoch, dass alle „internen“ Vereinbarungen im Geschäftsplan klar dargelegt und durch drei Verteidigungslinien abgesichert werden: eine doppelte Überprüfung des Quote-Risiko-Managements, eine transaktionsbezogene Dokumentation und eine unabhängige Prüfung. Dies stellt sicher, dass wichtige Kennzahlen wie Spreads, Slippage und Ablehnungsraten nicht einseitig manipuliert werden können. Wird ein Auftrag ausgelagert, muss nachgewiesen werden, dass der nachgelagerte Liquiditätsanbieter gleichwertigen oder höheren regulatorischen Standards unterliegt und dass Kundengelder nach der Transparenzprüfung weiterhin getrennt verwahrt werden.
In der Praxis werden fragmentierte Aufträge von Privatkunden unter 10.000 US-Dollar, die die Mindestschwelle von 1 Million US-Dollar Standardlot im Interbankenmarkt nicht erreichen, in der Regel intern vom Brokerhaus abgewickelt. Das Unternehmen profitiert ausschließlich von der Spanne, wobei Gewinne und Verluste die des Kunden ausgleichen. Sobald ein einzelner Nominalbetrag 100.000 US-Dollar übersteigt oder der Kunde als professioneller Anleger eingestuft wird, wechselt das System automatisch zum STP/ECN-Kanal und lagert die Order an erstklassige Liquiditätspools wie Goldman Sachs, Morgan Stanley und Citadel aus. Das Brokerhaus berechnet lediglich eine Provision von 10–30 US-Dollar pro Million US-Dollar und trägt kein Marktrisiko mehr.
Um Ausführungseffizienz und Compliance-Sicherheit in Einklang zu bringen, nutzen die meisten in Hongkong finanzierten Plattformen eine „umschaltbare Hybridarchitektur“: Nachdem eine Order in die Matching-Engine gelangt ist, bewertet der Algorithmus zunächst zwölf Parameter, darunter Größe, Produkttyp, bisherige Gewinne und Verluste des Kunden sowie Markttiefe. Wird für die Strategie des Kunden eine nachhaltige Rentabilität prognostiziert oder überschreitet der Nominalbetrag der Order das interne Risikolimit, wird sie umgehend an eine externe Plattform übertragen. Andernfalls verbleibt der Betrag im internen Buchhaltungssystem und aktiviert gleichzeitig das Hedging-Modul, um Back-to-Back-Positionen in Offshore-NDFs, CME-Futures oder Prime Brokern aufzubauen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Nettorisiko des Unternehmens 5 % des Nominalbetrags des Kunden nicht übersteigt.
Der gesamte Prozess unterliegt sowohl Vor-Ort-Prüfungen durch die SFC als auch jährlichen externen Audits. Kundengelder müssen auf einem in Hongkong lizenzierten Treuhandkonto verwahrt und täglich mit den eigenen Mitteln des Unternehmens abgeglichen werden. Jede Geldtransferzahlung von mehr als 1 % muss den Aufsichtsbehörden innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Im krassen Gegensatz dazu stehen Offshore-Plattformen des „Schwarzmarkts“: Diese sind typischerweise in kleinen Inselstaaten registriert, unterliegen keinen lokalen Kapitalanforderungen, müssen Kundengelder nicht trennen und können Slippage willkürlich manipulieren, Spreads erhöhen und sogar Gewinnkonten über Backend-Plugins einfrieren; ihr Kern sind Glücksspielverträge. Im Gegensatz dazu müssen lizenzierte Hongkonger Plattformen, selbst bei der Internalisierung von Aufträgen, sicherstellen, dass die den Kunden angezeigten Kurse nicht mehr als 0,1 Punkte von den besten Geld-/Briefkursen auf Reuters und Bloomberg abweichen. Alle Transaktionsdatensätze werden sieben Jahre lang unveränderlich gespeichert und sind für die SFC und das Commercial Crime Bureau der Hongkonger Polizei jederzeit zugänglich.

MAM und PAMM vereinfachen den „aggregierten Handel im Auftrag von Kunden“ zu einer prozentualen Zuteilung. Dadurch wird das typische Risiko der Veruntreuung von Kundengeldern, wie es bei Schneeballsystemen üblich ist, formal umgangen. Dies verlagert den Konflikt jedoch auf vier Ebenen: regulatorische Anpassung, technologische Kapazität, Marktwahrnehmung und Anreizkompatibilität. Aufgrund dieser Hürden bleibt ihre Marktdurchdringung im Forex-Einzelhandel auf einem Randbereich, was den Einstieg in den Mainstream erschwert.
Regulierungstechnisch gesehen birgt das Modell ein inhärentes Problem der fehlenden Lizenzanforderungen. Die britische FCA stuft prozentuale Allokationen gemäß MiFID als „Portfoliomanagement“ ein. Dies verpflichtet Einzelpersonen, eine Genehmigung eines Vermögensverwalters einzuholen und mindestens 75.000 £ an Eigenkapital sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die US-amerikanische CFTC kategorisiert Sammelkonten als „Produktpools“. Händler müssen sich als CTAs registrieren und vierteljährlich geprüfte Poolberichte an die NFA übermitteln. Jegliche Performanceversprechen ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Garantie für zukünftige Ergebnisse ist, stellen eine Straftat dar. Für die meisten Kleinanleger mit „starken Strategiesignalen, aber geringen Compliance-Budgets“ überwiegen die vier fixen Kosten – Kapital, Prüfungsgebühren, Berufshaftpflichtversicherung und Personal für die Einhaltung der Rechtsvorschriften – den Reiz einer 20%igen Performancegebühr. Viele kleine Teams sind daher gezwungen, in regulatorischen Schlupflöchern im Ausland zu operieren und mithilfe von Ausnahmeregelungen oder White-Label-Technologie weiterhin Kunden zu gewinnen. Dies wiederum erhöht die Haftung der Plattform im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften. Mehrere führende Brokerhäuser testeten das PAMM-Modul zwischen 2016 und 2018, zogen sich aber aufgrund hoher Kundenbeschwerden und hoher Kosten für die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden zurück – ein deutliches Beispiel dafür, dass „Lizenzhürden den kommerziellen Nutzen überwiegen“.
Die systembedingten Einschränkungen der technischen Architektur werden deutlich. Gängige MetaBridge-Copy-Trading-Engines können nur seriell auf etwa 100 Unterkonten eines einzigen Masterkontos schreiben. Bei einer Signalkonkurrenz von über 50 Lots pro Millisekunde muss der Server die Daten in absteigender Reihenfolge der Kontogröße abfragen, was naturgemäß zu einem Preis-Slippage von 30 bis 200 Millisekunden führt. Bei EUR/USD mit einer durchschnittlichen Schwankung von 0,3 Punkten pro Sekunde bedeutet dies, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausführungspreis eines Unterkontos um 0,8–1,2 Punkte vom Preis des Hauptkontos abweicht, 25 % übersteigt. Dies führt zu einer systematischen Abweichung von „Hauptkonto-Gewinn, Unterkonto-Verlust“. Zwar kann das prozentuale Konsolidierungsmodell von PAMM die Lotfragmentierung eliminieren, birgt aber das Risiko von Massenabhebungen mit anschließender Zwangsliquidation: Werden beispielsweise am Freitag um 22:00 Uhr plötzlich 30 % des Nominalbetrags abgezogen, erhöht sich die Hebelwirkung der verbleibenden Positionen schlagartig um 43 %. Eine Kurslücke am Wochenende kann dann eine kollektive Zwangsliquidation der Unterkonten auslösen. Diese technischen Probleme lassen sich nicht einfach durch eine Bandbreitenerhöhung beheben; sie resultieren vielmehr aus der inhärenten Verknüpfung zwischen der Copy-Trading-Logik und der Fondsstruktur. Plattformen müssen daher immer wieder die Benutzerfreundlichkeit gegen die Risikokontrolle abwägen und entscheiden sich letztendlich für eine Reduzierung.
Das Vertrauensdefizit im Markt ist hartnäckiger. Dem Devisenmarkt für Privatkunden fehlen prinzipiell einheitliche Standards zur Leistungsüberprüfung. Trader können leicht drei Monate Gewinne auswählen, diese mit kleinen Konten hebeln und anschließend die maximalen Drawdown-Daten mithilfe von Charting-Software glätten. Selbst mit der Verifizierung durch Dritte über MyFXBook lässt sich die tatsächliche Performancekurve durch „Kontowiedereröffnung“ und „selektive Liquidation“ verschleiern. Potenzielle Investoren sehen in sozialen Medien oft „attraktive Renditen“ von über 10 % monatlich und Drawdowns von unter 5 %, nur um dann nach tatsächlicher Umsetzung ihrer Trades eine Rückkehr zum Mittelwert zu erleben: Auf Gewinne im ersten Monat folgt im zweiten ein Verlust von 50 %. Aufgrund der konzentrierten Liquidation mehrerer „Star-PAMM“-Systeme zwischen 2012 und 2015 hat sich in der Branche das Stereotyp „PAMM gleichbedeutend mit hochriskantem Betrug“ in Suchmaschinen etabliert. Selbst wenn seriöse Plattformen in Aufklärungsmarketing investieren, ist es schwierig, diese negative Assoziation umzukehren, was zu einem starken Anstieg der Kundengewinnungskosten führt.
Die Anreizstruktur verstärkt das moralische Risiko zusätzlich. Das gängige Gewinnbeteiligungsmodell verwendet eine „High-Water-Mark-Klausel“ von 20–30 %, wonach Händler lediglich einen Anteil der Gewinne erhalten und nicht zur Verlustdeckung verpflichtet sind. Fällt der Nettoinventarwert (NAV) unter die 0,9-Marke, entscheidet sich der Manager rationalerweise für eine Verdopplung des Hebels, um auf eine Erholung zu spekulieren, da alle Verluste von den Anlegern getragen werden, während Gewinne sofort realisiert werden können. Dieser asymmetrische Optionswert verstärkt sich mit fallendem NAV, sodass manche Konten selbst nach einem Kursverlust von 40 % noch ein Hebelverhältnis von 1:200 beibehalten, was letztendlich zur Zwangsliquidation führt. Die Sperrfristklausel beraubt Anleger zudem der Möglichkeit, flexibel zu reagieren: Während des 3- bis 6-monatigen Rücknahmezeitraums bleiben die Gelder im Pool gebunden, selbst wenn der NAV weiter fällt. Dies führt zu einem negativen Gamma-Effekt – je später die Rücknahme, desto niedriger der NAV, und die Liquiditätsprämie kehrt sich vollständig um.
Mit dem Aufkommen des algorithmischen Zeitalters wurden Copy-Trading-Szenarien durch Social Trading und cloudbasierte Expert Advisors (EAs) weiter aufgeschlüsselt. Viele Forex-Brokerage-Plattformen unterteilen Signalquellen in quantifizierbare Kennzahlen: Sharpe-Ratio, Karma, Anzahl der Follower und Slippage in Echtzeit. Anleger können die Gewichtungen wöchentlich oder sogar täglich anpassen und Gelder jederzeit abheben, ohne auf vierteljährliche Auszahlungsfristen warten zu müssen. KI-gestützte Strategie-Marktplätze bieten 24-Stunden-Backtesting, Monte-Carlo-Stresstests und Dokumentation der Blockchain-Hash-Performance und damit deutlich mehr Transparenz als die traditionellen monatlichen PAMM-Berichte. Strategieentwickler können durch das Hochladen von Algorithmen Abonnementgebühren basierend auf dem Replikationsvolumen erheben, ohne die unbegrenzte Haftung einer 20%igen Erfolgsbeteiligung. Plattformen wiederum vermeiden durch die Trennung von Signalen und Geldern die Verwahrungs- und Compliance-Aufwände von „Sammelkonten“. Da der einzige Vorteil von MAMs/PAMMs – die „niedrigschwellige Kapitalbeschaffung“ – an Bedeutung verliert, treten technologische Engpässe, regulatorische Hürden und Fehlanreize stärker in den Vordergrund und erschweren es ihnen, der Marginalisierung zu entkommen. Sie sind dazu verdammt, zwischen Offshore-Lizenzen und dem Graumarkt zu zirkulieren und keinen Zugang zum institutionellen und großvolumigen Markt zu finden.

Besitzen einzelne Händler von MAMs und PAMMs im grenzüberschreitenden außerbörslichen Hebelmarkt die Qualifikation, „Fremdgelder zu verwalten“?
Erstens hängt dies davon ab, wie die Aufsichtsbehörde am Registrierungsort den Rechtsstatus von „Anlageberater“ oder „Vermögensverwalter“ definiert. Zweitens wird dies durch die Risikokontrollmechanismen des kooperierenden Brokers weiter verfeinert. Dieselbe prozentuale Allokationstechnik wird in verschiedenen Jurisdiktionen mit völlig unterschiedlichen Haftungsrahmen verknüpft, wodurch eine dreistufige Struktur aus „Lizenztyp – Kapitalschwelle – fortlaufender Verpflichtung“ entsteht. Ein einziger Fehler kann einen unlizenzierten Betrieb zur Folge haben.
Im Vereinigten Königreich fällt der aggregierte Handel direkt unter die regulierte Tätigkeit „Portfoliomanagement“ gemäß MiFID II. Einzelpersonen müssen zunächst die „Qualifikationsprüfung“ der FCA bestehen, um eine Investmentmanagerlizenz zu erhalten, und anschließend je nach Umfang ihres Geschäfts unterschiedliche Kapitalanforderungen erfüllen: Bei der Verwaltung von Publikumsfonds und der Verwahrung von Kundengeldern müssen sie die Anforderungen von 50.000 € Eigenkapital und 125.000 € Berufshaftpflichtversicherung erfüllen. Bei der reinen Bereitstellung von MAM-Signalen ohne die Verwaltung von Fonds können sie eine „Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen“ in Höhe von 50.000 £ beantragen, müssen aber dennoch dem Financial Ombudsman Scheme beitreten und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Vor dem Marktzugang müssen Manager, Broker und Kunde einen Investmentmanagementvertrag (IMA) und einen Vertrag über ein beschränktes Mandat unterzeichnen Das Limited Partner Account (LPOA) muss in seinen öffentlich zugänglichen Dokumenten Hebelgrenzen, das Engagement in einzelnen Vermögenswerten, Performance-Benchmarks und Schiedsgerichtsbarkeiten enthalten. Jegliche Änderungen müssen innerhalb von 24 Stunden im RegData-System der FCA hochgeladen werden; andernfalls liegt eine wesentliche Informationslücke vor, die mit Verwaltungsstrafen geahndet wird.
Nach US-amerikanischem Recht werden rohstoffbasierte Forex-Aggregationskonten von der CFTC als „Commodity Pools“ eingestuft. Betreiber müssen sich als Commodity Trading Advisors (CTAs) registrieren und gleichzeitig Mitglied der NFA werden. Für die Registrierung sind das Formular 7-R, eine Fingerabdruckkarte, eine eidesstattliche Erklärung über die finanzielle Situation und Informationen zu mindestens 10 % der Anteilseigner erforderlich. Bei Verstößen gegen Wertpapier- oder Futures-Vorschriften in den letzten fünf Jahren kann die NFA ein Ausschlussverfahren einleiten. Bezüglich laufender Verpflichtungen müssen CTAs vierteljährlich geprüfte Poolberichte an Investoren senden, die 27 Kennzahlen wie Nominalhebel, Umschlagshäufigkeit und Kostenquote enthalten. Zudem ist auf der ersten Seite von Werbematerialien der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis „Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse“ anzubringen. Der Empfang von Zahlungen ohne Registrierung stellt eine Straftat nach US-Bundesrecht dar und wird mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe des Dreifachen des illegalen Erlöses geahndet. Daher gibt es in den Vereinigten Staaten praktisch keinen Spielraum für PAMMs (Professional Asset Managers).
In Australien unterliegt die Verantwortung der ASIC (Australian Securities and Investments Commission) dem Rahmenwerk des „Responsible Manager“. Kandidaten müssen über einen akkreditierten Bachelor-Abschluss in Finanzen oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen und mindestens drei Jahre Erfahrung im OTC-Derivatehandel mit vergleichbaren Kunden nachweisen. Die Hintergrundprüfung umfasst Vorstrafen, Insolvenzverfahren und aufsichtsrechtliche Sanktionen; bei Vorstrafen in anderen Ländern ist eine zusätzliche Überprüfung der persönlichen Eignung erforderlich. Nach der Zulassung müssen Manager jährlich 30 Stunden Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) absolvieren und eine jährliche Konformitätserklärung bei der ASIC einreichen. Seit Inkrafttreten der Produktinterventionsverordnung im Jahr 2021 wurde die Hebelwirkung für PAMMs, die sich an Privatkunden richten, auf 1:30 reduziert, während für professionelle Kunden weiterhin 1:100 zulässig ist. Wird ein Privatkundenkonto fälschlicherweise als professionelles Konto eingestuft, zieht dies eine zivilrechtliche Strafe wegen „falscher Einstufung“ nach sich, die für Privatpersonen maximal 935.000 AUD und für Unternehmen bis zu 11 Millionen AUD beträgt.
Für EU-Gateways wie Zypern und Luxemburg nutzen die Aufsichtsbehörden zwei Wege zur Umwandlung aggregierter Konten: den Einheitlichen Fonds für übertragbare Wertpapiere (OGAW) und Alternative Investmentfonds (AIF). Kleinere Pools mit einem verwalteten Vermögen unter 50 Millionen Euro können sich als „Registrierte AIFs“ registrieren lassen und erhalten eine Lizenz der lokalen Wertpapieraufsichtsbehörde. Sie müssen jedoch eine unabhängige Depotbank, einen Verwaltungsdienstleister und einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, um ein ausgewogenes Verhältnis der drei Parteien zu gewährleisten. Wer die Schwelle überschreitet, wird zu einem „AIFM mit Volllizenz“ hochgestuft. Dafür ist ein Mindestkapital von 125.000 € zuzüglich 0,02 % des verwalteten Vermögens erforderlich. Manager ohne „Investment Manager Passport“ innerhalb der EU dürfen, selbst mit einem CFA- oder CMT-Zertifikat eines Drittlandes, nur als „Anlageberater“ tätig sein und dürfen keine Gelder direkt verwalten oder Transaktionsbestätigungen unterzeichnen; andernfalls agieren sie ohne Lizenz.
Im Dubai International Financial Centre (DIFC) erlaubt die Dubai Financial Services Authority (DFSA) die Führung von Sammelkonten als „akkreditierte Anlegerfonds“. Die Mindestanlagesumme beträgt 50.000 US-Dollar, und die Manager müssen sowohl über ein CISI-Zertifikat für Anlagegeschäfte als auch über eine lokale Compliance-Beauftragtenlizenz verfügen. Übersteigt die Hebelwirkung des Fonds das Zweifache, muss der DFSA monatlich ein Stresstestbericht vorgelegt werden, um eine Vermögensdeckungsquote von 1,2 auch bei einem Zinsschock von 200 Basispunkten sicherzustellen. Umgekehrt erkennt die Klasse-C-Lizenz der VFSC von Vanuatu zwar nominell „kollektive Vermögensverwaltung“ an, sieht jedoch keine Vor-Ort-Inspektionen, keine Anforderungen an die Kapitaladäquanz und keine obligatorischen Prüfungsklauseln vor; Jahresberichte erfordern lediglich eine vereinfachte Bilanz. Dieses „Drei-Nein“-System verleitet einige Broker dazu, kostenlos Präsentationsseiten für das Asset-Based Management Model (PAMM) zu erstellen und anschließend mit niedrigen Steuersätzen Gelder von Kunden im asiatisch-pazifischen Raum einzuwerben. Sobald ein Margin Call erfolgt oder der Broker untertaucht, haben Anleger praktisch keinen Zugang zu zivilrechtlichen Rechtsmitteln vor Ort.
Dies zeigt, dass dieselbe prozentuale Allokationstechnik, eingebettet in eine vollständige Treuhandkette aus „hohem Kapital + kontinuierlicher Offenlegung + unabhängiger Verwahrung“ in streng regulierten Gebieten, in weniger strengen Offshore-Umgebungen zu einem „ungeschützten Kanal“ ohne jegliche Rechtsmittelmöglichkeit wird. Die „Qualifikationen“ eines Managers beschränken sich nicht nur auf eine Lizenz, sondern umfassen ein umfassendes Set laufender Verpflichtungen und Kapitalbeschränkungen. Vor der Auswahl eines MAM/PAMM-Managers sollten Anleger prüfen, ob dieser über eine von der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörde ausgestellte Vermögensverwaltungslizenz verfügt, geprüfte Quartalsberichte vorlegt und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mehr als 1 % des verwalteten Vermögens abgeschlossen hat. Diese drei Punkte sind unerlässlich, um klar zwischen dem Reiz der Hebelwirkung und der Sicherheit der Gelder zu unterscheiden.

Im Devisenhandel sind MAM- (Multi-Account Management) und PAMM-Mechanismen (Percentage Allocation Management) nicht weltweit beschränkt; sie sind in vielen Ländern und Regionen legal anwendbar.
Die meisten dieser Länder und Regionen regulieren ihre Geschäftsprozesse jedoch durch strenge und umfassende Vorschriften, um die legitimen Rechte und Interessen der Anleger bestmöglich zu schützen. Der jeweilige Regulierungsstatus und die Betriebsnormen der verschiedenen Länder und Regionen lassen sich aus verschiedenen Perspektiven analysieren.
Auf dem britischen Finanzmarkt sind MAM- und PAMM-Mechanismen vollständig legal und gesetzeskonform. Viele von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (FCA) regulierte Forex-Broker bieten Multi-Account-Management-Dienstleistungen (MAM/PAMM) als Kerngeschäft an und halten sich strikt an die regulatorischen Vorgaben der FCA. Gleichzeitig hat Großbritannien die Markteintrittsbarrieren für Anbieter in diesem Bereich extrem hoch angesetzt. Ob Einzelperson oder Unternehmen – um Multi-Account-Fondsmanagement-Dienstleistungen wie Managed Accounts anbieten zu können, müssen sie zunächst eine offiziell anerkannte Qualifikation als Investmentmanager erwerben. Darüber hinaus müssen sie eine Reihe standardisierter Compliance-Dokumente unterzeichnen, darunter eine dreiseitige Autorisierungsvereinbarung mit Kunden und Händlern. Diese Dokumente definieren klar die Rechte und Pflichten aller Beteiligten, verhindern illegale Geschäftspraktiken von vornherein und schaffen eine solide Grundlage für gesetzeskonformes Handeln.
Auch der australische Finanzmarkt erlaubt den Betrieb von MAM- und PAMM-Mechanismen. Zahlreiche Forex-Broker bieten solche Multi-Account-Management-Dienstleistungen an, und die entsprechende Regulierung obliegt vollständig der Australian Securities and Investments Commission (ASIC). Es ist erwähnenswert, dass Broker, die in Australien PAMM-Geschäfte betreiben, nach Abschluss der regulatorischen Anpassungen durch ASIC im Jahr 2021 die Hebelwirkung wichtiger Währungspaare für Privatanleger streng beschränkten und einheitlich auf 1:30 festlegten. Dieser Standard entspricht den einschlägigen regulatorischen Bestimmungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der Europäischen Union und reduziert das Handelsrisiko für Privatanleger im Rahmen des MAM/PAMM-Modells durch Hebelbeschränkungen.
Als wichtiger Bestandteil des EU-Finanzmarktes erlaubt Zypern ausdrücklich den legalen Betrieb von MAM- und PAMM-Mechanismen auf seinem Inlandsmarkt. Forex-Broker, die entsprechende Multi-Account-Management-Dienstleistungen in Zypern anbieten, unterliegen der vollständigen Regulierung durch die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC). Die regulatorischen Standards der CySEC für diese Unternehmen müssen den Anforderungen des einheitlichen Finanzmarktregulierungsrahmens der EU strikt entsprechen. Dies bedeutet, dass MAM/PAMM-Geschäfte in Zypern sowohl den zyprischen Finanzmarktregulierungsvorschriften als auch den einheitlichen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und zum Anlegerschutz entsprechen müssen, um regulatorische Synergien mit dem gesamten EU-Finanzmarkt zu erzielen.
Auch nach deutschem Finanzmarktregulierungssystem sind MAM- und PAMM-Mechanismen rechtlich zulässig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine der weltweit führenden Finanzaufsichtsbehörden, führt eine strenge, umfassende Aufsicht über die entsprechenden Geschäfte in Deutschland durch. Viele große Finanzgruppen mit multinationaler Betriebszulassung bieten nach Erhalt der aufsichtsrechtlichen Zulassung der BaFin umfassende Vermögensverwaltungsdienstleistungen auf dem lokalen Markt an, darunter auch MAM-Multi-Account-Management-Terminals. Die BaFin legt strenge regulatorische Standards für die Geschäftspraktiken von Brokern fest und fordert ausdrücklich, dass diese für faire Transaktionspreise und transparente Geschäftsprozesse sorgen. Durch diese regulatorischen Maßnahmen werden verschiedene mit dem MAM/PAMM-Geschäftsmodell verbundene Anlagerisiken wirksam reduziert.
Das Finanzzentrum der Vereinigten Arabischen Emirate mit Dubai als Zentrum verfolgt eine offene Haltung gegenüber den Mechanismen für Multi-Account-Management (MAM) und Private Account-Management (PAMM). Einige lokale Forex-Broker können nach Erhalt der regulatorischen Zulassung der Dubai Financial Services Authority (DFSA) legal Multi-Account-Management-Geschäfte betreiben. Als bedeutendes internationales Finanzzentrum im Nahen Osten bietet Dubai optimale Bedingungen für die Entwicklung konformer Multi-Account-Management-Modelle, um weitere internationale Finanzinvestitionen anzuziehen. Gleichzeitig nutzt Dubai das professionelle Regulierungssystem der DFSA, um die allgemeinen Geschäftsrisiken zu kontrollieren und die Kontoführungsprozesse und Fondsmanagementstandards der Broker umfassend zu regulieren. Dies fördert die Geschäftsentwicklung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Marktordnung.
Vanuatu, ein typisches Offshore-Finanzzentrum, erlaubt ebenfalls die Durchführung von MAM/PAMM-bezogenen Geschäften im Inland. Daher nutzen viele Forex-Broker die von den lokalen Finanzaufsichtsbehörden ausgestellten Lizenzen, um ihr Geschäft auszubauen. Die lokale Regulierung ist jedoch im Allgemeinen schwach und befindet sich im unteren Bereich der Aufsichtsbehörden. Die Finanzdienstleistungskommission von Vanuatu (VFSC) vergibt beispielsweise Lizenzen der Kategorie C, die auch die Berechtigung für MAM/PAMM-Geschäfte umfassen. Vanuatu wird jedoch von der OECD als „nicht kooperative Steueroase“ eingestuft. Die regulatorischen Kapazitäten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sind deutlich unzureichend, was zu einem wesentlich schwächeren Schutz der Gelder und Rechte von Anlegern im Vergleich zu Ländern mit strengeren Vorschriften wie Großbritannien, Australien und Deutschland führt. Dies birgt ein potenziell höheres Risiko für MAM/PAMM-Geschäfte in Vanuatu.



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